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19. April 2024

Baugesuch Nr. 2024-022

Schweizer Martin, Geissbergstrasse 50, 8633 Wolfhausen
Erstellen einer Amateurfunk-Antenne beim Gebäude Vers.-Nr. 3630 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3794, Geissbergstrasse 50, 8633 Wolfhausen (Zone: 2-geschossige Wohnzone W2)

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus­schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.

Planauflage 20 Tage vom 19. April bis 7. Mai 2024