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26. April 2024

Baugesuch Nr. 2024-025

Gemeinde Bubikon, c/o Abteilung Liegenschaften, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon
Umnutzung Gewerbefläche in provisorische Unterkunft für Asylsuchende beim Gebäude Vers.-Nr. 589 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1795, Dorfstrasse 18, 8608 Bubikon / ohne Aussteckung (Zone: 3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3)

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus­schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von CHF 60.00.

Planauflage 20 Tage vom 26. April bis 16. Mai 2024