Verkauf Hausteil Rutschbergstrasse 10

Der nach dem Brandfall im Februar 2009 zerstörte und von der Gemeinde erworbene Hausteil Rutschbergstrasse 10 in Bubikon ist wieder neu aufgebaut. Er wird zum Preis von Fr. 771'600 an die Familie Jochen + Sonja Petzhold, Bubikon, verkauft. Da das Geschäft die Kompetenz des Gemeinderates übersteigt, wird der Verkauf im Dezember 2010 der Gemein-deversammlung zur Zustimmung unterbreitet.

 

Anfang Februar 2009 wurden bei zwei aufeinander folgenden Bränden zwei Hausteile des Reihenwohnhauses Rutschbergstr. 4 - 12 vollständig zerstört und zwei weitere so stark beschädigt, dass sie nicht mehr bewohnbar waren. In der Folge erwarb die Politische Gemeinde den abgebrannten Hausteil Rutschbergstrasse 10 von der Erbengemeinschaft Walter Schaufelberger und liess ihn, in äusserlich praktisch unveränderter Form, wieder neu aufbauen. Der Erwerb der Liegenschaft hatte den Zweck, den raschen Wiederaufbau und die Sanierung der zerstörten und beschädigten Gebäude zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden schon bald nach dem Start des Wiederaufbaus erste Verkaufsbemühungen aufgenommen. Ziel des Gemeinderates war es, das zentral gelegene Gebäude mit einem grosszügigen Platzangebot an eine Familie mit Kindern zu veräussern. Ein erster Verkauf noch während der Rohbauphase scheiterte kurz vor der Vertragsunterzeichnung an der Finanzierung. Deshalb wurde beschlossen, die Baute fertig zu erstellen und schlüsselfertig zu veräussern. Mit Familie Petzhold aus Aathal-Seegräben bewarb sich eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern um den Kauf der Liegenschaft zu einem Gesamtpreis von Fr. 771'600. Dieser Preis entspricht den Anlagekosten der Gemeinde, abzüglich der Leistungen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Da der Preis die dem Gemeinderat für Grundstücksgeschäfte zustehende Kompetenz überschreitet, bedarf der Verkauf der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.

Der entsprechende Kaufvertrag mit Familie Petzholz, die den inzwischen fertig gestellten Neubau Ende Juli 2010 bezogen hat, wurde bereits beurkundet; die Eigentumsübertragung erfolgt nach der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung anfangs 2011.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2010, dem Verkauf zuzustimmen.


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