Rechnungsgemeindeversammlung vom 9. Juni 2010
Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2010 – Ergebnisse
A. Politische Gemeinde
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2009 für das Politische Gemeindegut
Genehmigt
2. Bewilligung eines Kredites von Fr. 230'000.-- zur Deckung des Defizits der 1200-Jahr-Feier vom 26. August – 4. September 2011
Angenommen
3. Genehmigung der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO)
Angenommen
4. Genehmigung der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV)
Angenommen
B. Schulgemeinde
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2009 für das Schulgut
Genehmigt
2. Zwischenbau Schulhaus Bergli, Bubikon und Kreditbegehren von brutto Fr. 3'500'000.--
Angenommen
Auflage
Das Protokoll liegt ab Montag, 14. Juni 2010 während der Schalteröffnungszeiten
in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Rekurs erhoben werden.
Gemeinderekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss
gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert
30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die
Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab
Beginn der Auflage erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a,
8340 Hinwil, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Bubikon
Bubikon, 10. Juni 2010





