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Feuerungskontrolleur
Patrick Häsler
Grüenaustrasse 9
8624 Grüt

Mobile 079 236 62 36
E-Mail feuko.haesler@bluewin.ch



Feuerungskontrollen
Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen und Motoren ist gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte sind in der Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes festgelegt. Der Vollzug der LRV im Kanton Zürich ist Aufgabe der Baudirektion, Abteilung Lufthygiene, welche ihn teilweise an die Gemeinden delegiert hat, z.B. bei Feuerungen.

Abnahmekontrollen
Bei einer neuen oder sanierten Heizung wird die Anlage von Gesetzes wegen noch während der Garantiezeit vom amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft und abgenommen. Damit besteht die Gewissheit, dass die neue Heizung korrekt arbeitet und die Grenzwerte nicht überschreitet.

Routinekontrollen
Alle 2 Jahre bei Holz- und Ölfeuerungen und alle 4 Jahre bei Gasfeuerungen findet von Gesetzes wegen eine Abgasmessung der Heizung statt. Es ist den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern freigestellt, diese Routinekontrollen ebenfalls vom amtlichen Feuerungskontrolleur oder von einer Servicefirma gleichzeitig mit dem Heizungsservice durchführen zu lassen.

In der Gemeinde Bubikon werden die Heizungsanlagen in Wolfhausen in den geraden Jahren, in Bubikon in den ungeraden Jahren kontrolliert.

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