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14. Januar 2022

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2021 liegt auf der Gemeindeverwaltung (Kanzlei), Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, gegen Voranmeldung zur Einsichtnahme auf.

Allfällige Mängel des Protokolls sind grundsätzlich im Rahmen eines Rekurses geltend zu machen. Ist dies nicht möglich, steht jeder Person die Aufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Die Aufsichtsbeschwerde ist an den Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, zu richten.

Gemeinderat Bubikon