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23. September 2022

Amtliche Publikation

Ersatzwahl Friedensrichterin bzw. Friedensrichter für die Amtsdauer 2021 – 2027 /
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist

Publikationsdatum: 23. September 2022
Publikationsfrist: 23. September 2022 – 30. September 2022

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 12. August 2022 sind für die Ersatzwahl der Friedensrichterin bzw. Friedensrichter innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

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In Anwendung der entsprechenden Artikel in der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 30. September 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bubikon, 8608 Bubikon eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind nicht erfüllt, daher wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt am Sonntag, 27. November 2022 durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die wahlleitende Behörde
Gemeinderat Bubikon