Teilrevision kommunale Richtplanung - Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion
Publizierende Stelle: Gemeinde Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon Publikationsdatum: 31. Mai 2022
Betrifft: Richtplanung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon haben an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Revision der kommunalen Richtplanung
- Genehmigung der Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr (Initiative Stammgleis).
Die Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung (ARE), verfügt:
- Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung Bubikon mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Beschluss- / Verfügungsnummer: Baudirektion Nr. 0216/22
Beschluss- / Verfügungsdatum: 18. Mai 2022
Rechtliche Hinweise
Gerichtliche Entscheidinstanz:
Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich
Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen ab Dienstag, 31. Mai 2022, während 30 Tagen im Gemeindehaus Bubikon, am Schalter der Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Beschlüsse sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30. Juni 2022