Bubikon, Landstrasse, Instandsetzung Strasse/Verschiebung Bushaltestelle Zentrum, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Landstrasse wird im Abschnitt Zinkereistrasse bis Kreisel Bubikerstrasse instandgesetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird bei der Einmündung Chilehölzlistrasse eine Trottoirüberfahrt erstellt und auf ganzer Länge die Geh-/Radweginfrastruktur an die aktuellen Normen angepasst. Zudem ist vorgesehen, die Bushaltestelle „Wolfhausen Zentrum“ zu verschieben und hindernisfrei auszubauen.
Durchführende Stelle
Tiefbauamt Kanton Zürich
Angaben zur Auflage
Gemeindeverwaltung Bubikon
Abteilung Präsidiales und Kultur
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Bubikon, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil, einzureichen.
Frist: 32 Tage
Ablauf der Frist: 13.09.2022
Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt,
Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil