Baugesuch Nr. 2023-004
Gemeinde Bubikon, Wasserversorgung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon
Erneuerung bestehende Wasserleitung im Gebiet Lanzacher/Gstein, (ohne Aussteckung) auf den Grundstücken Kat. Nrn. 4377, 3938, 3853, 3898, 3950, 3936, 8608 Bubikon (Zone: kantonale Landwirtschaftszone)
Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von Fr. 60.--.
Planauflage 20 Tage vom 27. Januar bis 16. Februar 2023
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