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3. Februar 2023

Baugesuch Nr. 2022-095

Brändli Rudolf & Erika, Schürwisstrasse 3,8608 Bubikon
Erstellen einer PV-Anlage beim Gebäude Vers.-Nr. 591 (Inv.-Nr. 238) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4084, Schürwisstrasse 3, 8608 Bubikon (Zone: kantonale Landwirtschaftszone)

Interessenwahrung
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus­schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids erfolgt gegen Verrechnung einer Gebühr von Fr. 60.--.

Planauflage 20 Tage vom 3. Februar bis 23. Februar 2023