Entlassung Gebäude Vers.-Nr. 368 (Inv.-Nr. 319), Grundstück Nr. 3844, Gsteinstrasse 20a, 8608 Bubikon, Grundeigentümer: Roman Naef, Gsteinstrasse 17, 8608 Bubikon
An der Sitzung vom 23. August 2023 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
1. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Liegenschaft an der Gsteinstrasse 20a (Gebäude Vers.-Nr. 368 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3844) überwiegt das private Interesse am Fortbestand und der Sicherstellung des landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne der Erwägungen nicht. Auf die Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinne § 205 PBG wird verzichtet.
2. Die Liegenschaft an der Gsteinstrasse 20a in 8608 Bubikon, Gebäude Vers.-Nr. 368 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3844, wird aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Bubikon entlassen.
3. Die Abteilung Hochbau und Planung wird beauftragt, diesen Beschluss mit den relevanten Unterlagen und Rechtsmittelbelehrung amtlich zu publizieren.
4. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die im Verfahren unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.
Der Gemeinderat