Kopfzeile

Inhalt

25. Oktober 2024

Vorübergehende Verkehrsanordnung Gemeinde Bubikon

Aufgrund der Sanierung der Dürntnerstrasse und dem Neubau eines Kreisels, mit Sperrung für den Fahrverkehr, werden für die Dauer der Bauarbeiten vom Montag, 17. März 2025 bis Ende Dezember 2025 (resp. Bauvollendung), folgende temporäre Verkehrsanordnungen verfügt:

Wändhüslenstrasse (Dürntnerstrasse bis Rosengartenstrasse):

  • Die Verkehrsführung für das Gebiet Wändhüslen, Friedheim und die Industrie Rosengartenstrasse erfolgt während den Bauphasen 1 und 2 einspurig mittels LSA-Engpass-Steuerung in Richtung Westen.
  • In den Bauphasen 3 und 4 erfolgt die Verkehrsführung für das Gebiet Wändhüslen, Friedheim und die Industrie Rosengartenstrasse einspurig mittels LSA-Engpass-Steuerung in Richtung Osten.
     

Höslistrasse (Anschluss an Kreisel):

  • Die Verkehrsführung in der Höslistrasse wird in der Bauphase 5 im Baustellenbereich im Einbahnsystem Richtung Kreisel geführt.
     

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Freitag, 25. Oktober 2024
Abteilung Tiefbau und Werke

 

Zugehörige Objekte

Name
Vorübergehende Verkehrsanordnung - Kanton Zürich (PDF, 1.17 MB) Download 0 Vorübergehende Verkehrsanordnung - Kanton Zürich