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15. November 2024

Amtliche Publikation vom Freitag, 15. November 2024

Anordnung kommunaler Urnengang auf den 9. Februar 2025 - Parkierungsverordnung

Am Sonntag, 9. Februar 2025 findet die Urnenabstimmung über die Parkierungsverordnung der Gemeinde Bubikon statt.

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die wahlleitende Behörde
Gemeinderat Bubikon