Kopfzeile

Inhalt

28. November 2025

Festsetzung des Inventars über die Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen

Beschluss des Gemeinderates
Mit Beschluss Nr. 2025-51 vom 16. April 2025 hat der Gemeinderat das Inventar über die Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen festgesetzt. Das Inventar gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und findet Anwendung in den baurechtlichen Verfahren resp. bei den Tätigkeiten der Gemeindeverantwortlichen. Das Inventar ist beigefügt oder abrufbar unter: Gemeinde Bubikon - Abteilung Hochbau und Planung.

Sachverhalt
Gemäss Planungs- und Baugesetz sind Gemeinden dazu verpflichtet ein Inventar der kommunalen Naturschutzobjekte zu führen. Ein solches Inventar gilt als behördenverbindlich, was bedeutet, dass die Gemeinde bei ihrer Tätigkeit gewährleisten muss, dass die Schutzobjekte geschont und ungeschmälert erhalten bleiben. Unter die kommunalen Naturschutzobjekte fallen auch seltene oder vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Gebäudebrüter oder Fledermäuse. Diese Tiere sind durch gesellschaftliche Veränderungen stark unter Druck geraten, durch das Inventar sollen gezielter Massnahmen umgesetzt werden können und mehr Planungssicherheit für Bauherrschaften geschaffen werden.

Wieso ist dies wichtig?
Tiere sind ein wichtiger Teil der natürlichen Vielfalt. Sie tragen dazu bei, dass unsere Natur stabil und gesund bleibt. Die vielfältigen Tierarten sind allesamt hochspezialisiert und übernehmen eine entscheidende Rolle damit der natürliche Lebenszyklus, das sogenannte Ökosystem, weiterhin erhalten bleiben kann. Beispiele sind die Bestäubung von Pflanzen, Verbreitung von Samen, Regulierung von Schädlingen sowie auch Teil der Nahrungskette. Der Schutz der Natur und dem Landschaftsbild ist auch in der Gemeindestrategie von Bubikon sowie dem räumlichen Entwicklungsleitbild 2040 verankert.

Bubikon, 28. November 2025                                                  Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
lnventar über die Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen (PDF, 6.09 MB) Download 0 lnventar über die Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen
GRB 2025-51 Schutzmassnahmen - Naturschutzinventare - Inventar der Standorte mit Gebäudebrütern und Fledermäusen - Festsetzung (PDF, 313.12 kB) Download 1 GRB 2025-51 Schutzmassnahmen - Naturschutzinventare - Inventar der Standorte mit Gebäudebrütern und Fledermäusen - Festsetzung