Alle Gemeinden müssen einen Finanz- und Aufgabenplan erstellen. Die Erstellung erfolgt zeitglich mit dem Budget. Der Finanz- und Aufgabenplan beinhaltet was folgt:
- finanz- und wirtschaftpolitische Eckdaten
- Investitionsplanung
- Planerfolgsrechnung Planbilanz
- Plangeldflussrechnung
Dieser Plan dient zur mittefristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben über mindestens die nächsten vier Jahre. Der Finanz- und Aufgabenplan ist durch den Gemeinderat zu beschliessen und der Budget-Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen | 055 253 33 20 | finanzen@bubikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Finanzen und Steuern | 055 253 33 20 | finanzen@bubikon.ch |