Quellensteuerpflichtig sind Personen, die in Bubikon wohnen und weder das Schweizer Bürgerrecht noch die Niederlassungsbewilligung C haben und nicht mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuern | 055 253 33 10 | steuern@bubikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Finanzen und Steuern | 055 253 33 20 | finanzen@bubikon.ch |