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Die Meldefrist für Wegzüge beträgt 14 Tage ab dem Wegzugsdatum. Innert dieser Zeit können Sie sich persönlich bei uns am Schalter oder bequem von zu Hause über eUmzugCH abmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde ebenfalls in diesen 14 Tagen erfolgen muss.
Die Abmeldung von Bubikon ist kostenlos.

Für die persönliche Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizerische Staatsangehörige
- Meldebestätigung oder die Identitätskarte/den Pass

Ausländische Staatsangehörige
- den aktuellen Ausländerausweis

Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland? Bitte kommen Sie bis 2 Monate vor Ihrer Ausreise am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Mit dem Steueramt sollten Sie mind. 1 Monat vor Ausreise ebenfalls Kontakt aufnehmen.

Militärdienstpflichtige müssen für den Auslandsurlaub mind. 2 Monate vor der Ausreise folgende Stelle kontaktieren:

Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Auslandaufenthalt
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich

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