Geburt Eine Geburt muss innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zur Beurkundung gemeldet werden. Ist die Geburt im Spital erfolgt, erstattet das Spital die Anzeige. Alle anderen Geburten müssen beim Zivilstandsamt angezeigt werden. |
Ehe / Eingetragene Partnerschaft Sie haben sich entschlossen zu heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen zu lassen? - Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschliessung. |
Todesfall und Bestattung Sie haben eine Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis zu verzeichnen? Hier finden Sie Informationen zu weiteren Schritten. |