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Turnhalle Geissberg
Schulstrasse
8633 Wolfhausen
22. Okt. 2026, 19.00 Uhr

Am Donnerstag, 22. Oktober 2026 informiert der Gemeinderat über die Einzelinitiative zur Einführung einer kommunalen Schuldenbremse. Diese verlangt ein Nettovermögen im Gesamthaushalt. Nettoschulden wären nur bis zu 70 Prozent der direkten Steuern zulässig. Bei einer Überschreitung müsste das Budget des Folgejahres einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent ausweisen.

Der Gemeinderat hat die Auswirkungen der vorgeschlagenen Schuldenbremse auf die Gemeindefinanzen vertieft analysieren lassen und wird die Ergebnisse an der Informationsveranstaltung präsentieren.

Kontakt

Gemeinde Bubikon
Abteilung Präsidiales und Kultur
gemeinde@bubikon.ch

Zugehörige Objekte

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Beleuchtender Bericht - Einzelinitiative zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend «Einführung einer Schuldenbremse» (Ergänzung Art. 15a Regeln des finanziellen Haushalts) (PDF, 983 kB) Download 0 Beleuchtender Bericht - Einzelinitiative zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend «Einführung einer Schuldenbremse» (Ergänzung Art. 15a Regeln des finanziellen Haushalts)
Bericht BDO - Auswirkungen einer Schuldenbremse auf die Finanzplanung und Investitionen der Gemeinde - Gemeinde Bubikon (PDF, 440 kB) Download 1 Bericht BDO - Auswirkungen einer Schuldenbremse auf die Finanzplanung und Investitionen der Gemeinde - Gemeinde Bubikon
BDO - Bestätigung der Unabhängigkeit (PDF, 667 kB) Download 2 BDO - Bestätigung der Unabhängigkeit