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8. August 2025

Einladung zur Gemeindeversammlung am 10. September 2025 und allfällige Fortsetzung am 11. September 2025

Die Stimmberechtigten werden herzlich zur Gemeindeversammlung am

Mittwoch, 10. September 2025 um 19:30 Uhr und allfällige Fortsetzung am Donnerstag, 11. September 2025 um 19:30 Uhr
in der Turnhalle Geissberg
, Schulstrasse, 8633 Wolfhausen, eingeladen.

An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:

  1. Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung Gemeinde Bubikon - Festsetzung
  2. Beantwortung allfälliger Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 Gemeindegesetz (GG)

Die Akten liegen ab sofort zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:
Anfragen über Angelegenheiten von "allgemeinem" Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.

Der Gemeinderat
Bubikon, 8. August 2025

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