Kopfzeile

Inhalt

3. Oktober 2025

Dauernde Verkehrsanordnung

Betrifft: 8608 Bubikon

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Bubikon
Knoten Ritterhausstrasse / Weidlistrasse

Aufgrund der Umgestaltung des Knotenbereiches wird den Fahrzeugen auf der Weidlistrasse bei der Einmündung in die Ritterhausstrasse der Rechtsvortritt entzogen. Neu gilt ‘Kein Vortritt’.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 3. November 2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Bubikon

Zugehörige Objekte

Name
Verfügung KAPO - Verkehrsanordnung (PDF, 95.19 kB) Download 0 Verfügung KAPO - Verkehrsanordnung
Plan Bauprojekt Neusignalisation Knoten Weidli- Ritterhausstrasse (PDF, 602.73 kB) Download 1 Plan Bauprojekt Neusignalisation Knoten Weidli- Ritterhausstrasse