Kopfzeile

Inhalt

31. Oktober 2025

Die Stimmberechtigten werden herzlich zur Gemeindeversammlung am

Mittwoch, 3. Dezember 2025 um 19:30 Uhr in der Turnhalle Geissberg, Schulstrasse, 8633 Wolfhausen, eingeladen.

Der Gemeinderat offeriert ab 19 Uhr Glühwein und Grittibänze bis zum Versammlungsstart.

An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:

  1. Abnahme Budget 2026 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) und Festsetzung Steuerfuss 2026
     
  2. Kreditabrechnung Wettbewerbskredit
     
  3. Schul- und Sportanlage Bubikon – Projektierungskredit
     
  4. Beantwortung allfälliger Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 Gemeindegesetz (GG)

Die Akten liegen ab sofort zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:

Anfragen über Angelegenheiten von "allgemeinem" Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.

Der Gemeinderat

Bubikon, 31. Oktober 2025

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung