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9. Januar 2026

Rodung in der Gemeinde Bubikon
Die Erneuerung einer Reservoirableitung bedingt die temporäre Rodung von 985 m2 Wald. Nach der Bauausführung wird die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle (Kat.-Nrn. 4018, 4106, 4108, 4109, 4014) wieder aufgeforstet.

Interessenwahrung
Die Rodungsgesuchsunterlagen liegen zusammen mit den Baugesuchsunterlagen 30 Tage vom Datum der Ausschreibung digital und bei der Gemeinde Bubikon, Abteilung Hochbau und Planung zur Einsicht auf. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.

Planauflage 30 Tage vom 9. Januar bis 8. Februar 2026