Das geltende Nutzungsreglement für die Sekundärnutzung von Räumlichkeiten und Aussensportanlagen wurde im Jahr 2022 in Kraft gesetzt. Seither haben sich die Anforderungen an die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen sowie die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. In der praktischen Anwendung haben sich zudem Unklarheiten, insbesondere bei Vorschriften zur Nutzung und den Gebühren, gezeigt.
Um die Nutzung der kommunalen Räumlichkeiten einheitlich, transparent und zeitgemäss zu regeln, ist eine Totalrevision des Reglements vorgesehen. Ziel ist es, klare und nachvollziehbare Grundlagen für die Vermietung und Nutzung zu schaffen. So werden im revidierten Nutzungsreglement die Benutzungsbedingungen harmonisiert, die Gebührenstruktur vereinfacht sowie Zuständigkeiten und Abläufe verbindlich geregelt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Totalrevision des Nutzungsreglements sieht verschiedene Anpassungen vor:
- Die Regelungen zu Miettarifen, Vermietungszeiten und Stornierungen werden vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Zudem werden die administrativen Prozesse von der Reservation bis zur Rückgabe der Räumlichkeiten klar definiert.
- Um Anlagen dem gesamten Jugend-, Breiten-, Amateur, Vereins- und Verbandssport zur Verfügung zu stellen, wird künftig auf Priorisierungsregelungen verzichtet.
- Die Sicherheits- und Haftungsbestimmungen werden präzisiert und den aktuellen Anforderungen angepasst.
Das überarbeitete Nutzungsreglement ist hinsichtlich dem geplanten Neubau Schul- und Sportanlage Bubikon so ausgestaltet, dass es künftig flexibel auf neue Anlagen erweitert werden kann.
Der Gemeinderat hat den Entwurf der Totalrevision an seiner Sitzung vom 25. März 2026 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und lädt die Bevölkerung, Parteien und Vereine herzlich ein, sich zum Entwurf zu äussern.
Stellungnahmen sind bis spätestens am Freitag, 8. Mai 2026, an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Liegenschaften, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, oder per E-Mail an liegenschaften@bubikon.ch. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde unter Neuigkeiten zur Verfügung.
Bubikon, 10. April 2026
Zugehörige Objekte
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| 440.1 Nutzungsreglement von kommunalen Räumlichkei (PDF, 347 kB) | Download | 0 | 440.1 Nutzungsreglement von kommunalen Räumlichkei |