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8. Mai 2026

Amtliche Publikation

Teilrevision Nutzungsplanung Umzonung «Egli-Haus»
Öffentliche Auflage - Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger - Kantonale Vorprüfung

Auf dem Schulareal Bubikon sind einzelne Schulgebäude, Turnhallen und insbesondere das Schulschwimmbad sanierungsbedürftig. Zudem besteht ein erheblicher Ausbaubedarf. Für die anstehenden Sanierungs- und Ausbauschritte wurde ein Studienauftrag durchgeführt, welcher im Sommer 2025 abgeschlossen werden konnte. Das daraus hervorgegangene Siegerprojekt wird derzeit überarbeitet und zu einem Vorprojekt weiterentwickelt. Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 hat hierfür den entsprechenden Projektierungskredit gesprochen.

Das Siegerprojekt sieht unter anderem einen Neubau auf dem direkt an das Schulareal angrenzenden Grundstück Kat.-Nr. 1042 («Egli-Haus») vor, welches heute noch der zweigeschossigen Wohnzone W2 zugewiesen ist. Die darin geltenden Grundmasse werden vom geplanten Neubau überschritten. Vor diesem Hintergrund soll das Grundstück in die Zone für öffentliche Bauten umgezont werden.

Das vorgenannte Grundstück ist daher für die Gemeinde Bubikon von grosser strategischer Bedeutung. Der Gemeinde wurde durch die Eigentümerschaft der Landerwerb angeboten. Durch diesen lässt sich eine zusammenhängende Zone für öffentliche Bauten in Bubikon mit einer Gesamtfläche von 30'734 m2 arrondieren. Der Gemeinde bot sich damit die einmalige Chance einen wesentlich grösseren Spielraum für die Entwicklung des Schulareals zu haben. Der Landerwerb wurde mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 genehmigt.

Im Rahmen der im Jahr 2025 festgesetzten Teilrevision der Nutzungsplanung (Genehmigung und Inkraftsetzung noch pendent) wurde bereits eine Umzonung des Grundstücks diskutiert. Der Gemeinderat hat entschieden, die entsprechende Umzonung nicht im Rahmen der damaligen Teilrevision vorzunehmen, weil die Umzonung erst nach Bewilligung des erforderlichen Projektierungskredits erfolgen sollte. Der Projektierungskredit wurde inzwischen gesprochen, so dass die Umzonung nun vorgenommen werden kann.

Der Gemeinderat hat am 15. April 2026 beschlossen:

  1. Der Entwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung «Egli-Haus» umfassend;
    - Teilrevision des Zonenplans Grundstück Kat.-Nr. 1042, 
    - Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV,
    wird zuhanden der 60-tägigen öffentlichen Auflage und zur Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 PBG sowie zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
  2. Die relevanten Unterlagen sind während 60 Tagen vom 8. Mai bis 7. Juli 2026 bei der Abteilung Hochbau und Planung öffentlich aufzulegen.
  3. Innert der Aktenauflagefrist kann sich jede Person zu den Inhalten der Teilrevisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis am 7. Juli 2026 schriftlich an den Gemeinderat Bubikon zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.
  4. Die massgebenden nach- und nebengeordneten Planungsträger werden gemäss § 7 Abs. 2 PBG eingeladen während selbiger Frist zur Revisionsvorlage schriftlich Stellung zu nehmen.
     

Bubikon, 8. Mai 2026                                                            Der Gemeinderat