Einladung zur Gemeindeversammlung am 10. Juni 2026
Die Stimmberechtigten werden herzlich zur Gemeindeversammlung am
Mittwoch, 10. Juni 2026 um 19:30 Uhr im Geissbergsaal, Schulstrasse 11, 8633 Wolfhausen, eingeladen.
An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:
- Abnahme Jahresrechnung 2025 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung)
- Parkierungsverordnung Gemeinde Bubikon
- Beantwortung allfälliger Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 Gemeindegesetz (GG)
"Nach der Versammlung offeriert die Feuerwehr Bubikon noch eine Wurst vom Grill."
Die Akten liegen ab sofort zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:
Anfragen über Angelegenheiten von "allgemeinem" Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
Der Gemeinderat
Bubikon, 8. Mai 2026
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung