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29. Mai 2026

Beschluss des Gemeinderates vom 20. Mai 2026 - Totalrevision Nutzungsreglement Räumlichkeiten der Gemeinde Bubikon - Auswertung der Vernehmlassung und Genehmigung der Totalrevision

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf, oder kann nachfolgend unter der Rubrik "Dokumente" heruntergeladen werden.

Gemeinderat Bubikon

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GRB 2026-58 - Totalrevision Nutzungsreglement Räumlichkeiten der Gemeinde Bubikon - Auswertung der Vernehmlassung und Genehmigung der Totalrevision (PDF, 248 kB) Download 0 GRB 2026-58 - Totalrevision Nutzungsreglement Räumlichkeiten der Gemeinde Bubikon - Auswertung der Vernehmlassung und Genehmigung der Totalrevision
Auswertung Vernehmlassungsverfahren (PDF, 326 kB) Download 1 Auswertung Vernehmlassungsverfahren
440.1 Nutzungsreglement von kommunalen Räumlichkeiten der Gemeinde Bubikon (PDF, 347 kB) Download 2 440.1 Nutzungsreglement von kommunalen Räumlichkeiten der Gemeinde Bubikon