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14. August 2026

Amtliche Publikation

Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG), Unterschutzstellung Gebäude Vers.-Nrn. 368, Grundstück Kat.-Nr. 3844, Gsteinstrasse 20a, 8608 Bubikon - Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag - Unterschutzstellung

Angaben
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 8. Juli 2026 beschlossen, das Gebäude Vers.-Nr. 368 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3844 an der Gsteinstrasse 20a (Inventarblatt-Nr. 319) in 8608 Bubikon gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c und § 205 lit. d. Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.

Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Interessenwahrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Planauflage 30 Tage vom 14. August bis 14. September 2026


Bubikon, 14. August 2026                                                            Der Gemeinderat