Aufhebung des generellen Verbots für das Entfachen von offenen Feuern per 28. August 2026, 12:00 Uhr
Mit Präsidialverfügung vom 10. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Bubikon/Wolfhausen ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen.
Zwischenzeitlich hat sich die Lage nach einigen gewittrigen Niederschlägen etwas beruhigt und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Gleichzeitig gingen auch die Temperaturen etwas zurück. Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich empfiehlt den Gemeinden aufgrund des Rapports der KFO vom 26. August 2026, das generelle Feuerverbot aufzuheben.
Das kantonale Feuerverbot (im Wald und in Waldesnähe) gilt weiterhin, bis zu dessen Aufhebung durch die zuständigen Organe.
Das generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bubikon/Wolfhausen wird per Freitag, 28. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
Zugehörige Objekte
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| Verfügung Aufhebung generelles Feuerverbot per 28. August 2026, 12:00 Uhr (PDF, 260 kB) | Download | 0 | Verfügung Aufhebung generelles Feuerverbot per 28. August 2026, 12:00 Uhr |