Beschluss des Gemeinderates vom 19. August 2026 - Anpassung des Gebührentarifs per 1. November 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2026-103 vom 19. August 2026 den Gebührentarif, im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Parkierungsverordnung, per 1. November 2026 angepasst.
Die Anpassungen sind im Gemeinderatsbeschluss Nr. 2026-103 vom 19. August 2026 ersichtlich.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss samt Gebührentarif liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf oder kann von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gemeinderat Bubikon
Zugehörige Objekte
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| GRB 2026-103 Inkraftsetzung der Parkierungsverordnung und Anpassung des Gebührentarifs per 1. November 2026 (PDF, 202 kB) | Download | 0 | GRB 2026-103 Inkraftsetzung der Parkierungsverordnung und Anpassung des Gebührentarifs per 1. November 2026 |