Amtliche Publikation
Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung/Bau- und Zonenordnung
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion Kanton Zürich
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon haben an der Gemeindeversammlung vom 10. September 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wird festgesetzt.
- Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
- Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS ARE 26-0253 vom 10. September 2026 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 25. September 2026 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Hochbau und Planung, zur Einsichtnahme auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und den Beschluss des Gemeinderats sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion Kanton Zürich kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. Planungs- und Baugesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Bubikon, 25. September 2026 Der Gemeinderat