Absage (Verschiebung) kommunale Urnenabstimmung vom 29. November 2026
Die kommunale Urnenabstimmung vom 29. November 2026 zur Einzelinitiative zur Änderung der Gemeindeordnung betreffend Einführung einer Schuldenbremse (Ergänzung Art. 15a Regeln des finanziellen Haushalts) wird aufgrund Überarbeitung des Beleuchtenden Berichts infolge eines Stimmrechtsrekurses abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt, voraussichtlich Anfang April 2027, verschoben.
Ein Stimmrechtsrekurs gegen die Absage der Gemeindeabstimmung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die wahlleitende Behörde
Gemeinderat Bubikon