Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das übliche Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen, eine C-Bewilligung besitzen und ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde haben.
Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder mit einem Schweizer verheiratet sind.
Die ordentliche Einbürgerung gilt für folgende Personen:
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und ich bin nicht verheiratet.
- Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
- Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
- Ich lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
Die eEinbürgerung steht ab sofort allen Bewerbenden aus dem ganzen Kanton Zürich zur Verfügung. Für die Bewerbenden gilt das Prinzip "digital first": Wer sich einbürgern lassen möchte, soll das Gesuch elektronisch einreichen.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen.
Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:
- Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
- Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Hinweis: Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, können sich nicht im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Sie müssen das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie den Entscheid ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Das Gesuchformular erhalten Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur der Gemeinde Bubikon (Postzustellung möglich) oder unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Beim SEM ist das Gesuch per E-Mail zu bestellen (ch@sem.admin.ch).
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inkl. Beilagen direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur ersten Prüfung an folgende Adresse:
Staatssekretariat für Migration SEM
Einbürgerung erleichtertes Verfahren
CH-3003 Bern
Gerne beraten wir Sie auch persönlich am Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur der Gemeinde Bubikon.
Einbürgerung von Schweizer Bürgern in Bubikon
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Bubikon findet man unter diesem Link.
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Bubikon beträgt CHF 100.00.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 055 253 33 60 | kanzlei@bubikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Präsidiales und Kultur | 055 253 33 60 | gemeinde@bubikon.ch |
| Name | Beschreibung |
|---|