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Mit der Sperrung des Steuerregisters erreichen Sie, dass ein Gesuchsteller nur mit Begründung einerseits und mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis bzw. mit einem rechtskräftigen Entscheid andererseits Kenntnis Ihrer Steuerzahlen bekommt.

Falls Sie eine Sperrung Ihrer Steuerdaten wünschen, bitten wir Sie, das Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters ausgefüllt und unterschrieben beim Steueramt Bubikon einzureichen.

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