Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. Wenn der Hund weitergegeben wird oder verstirbt, ist dies ebenfalls innert 10 Tagen bei der Gemeinde zu melden (§ 21 Hundegesetz (HuG)).
Das Anmeldeformular können Sie unten bei "Dokumente" herunterladen oder am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Neben dem ausgefüllten Anmeldeformular werden folgende Dokumente benötigt:
- Nachweis Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mind. CHF 1 Mio. (§ 6 HuG)
- Heimtierausweis / Pass des Hundes
Die Anmeldeunterlagen dürfen Sie uns gerne per E-Mail an gesellschaft@bubikon.ch senden, per Post zustellen oder am Schalter abgeben.
Anschliessend registrieren wir Sie als Hundehalterin oder Hundehalter bei der nationalen Hundedatenbank Amicus, sofern Sie nicht bereits erfasst sind. Ihren Hund müssen Sie innert 10 Tagen bei einem Tierarzt ebenfalls registrieren lassen. Ist Ihr Hund bereits registriert, muss der Halterwechsel eingetragen werden. Hier gelangen Sie zur Datenbank: www.amicus.ch
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung am 1. Juni 2025 ändert sich bei der Hundeausbildung folgendes:
- Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Veterinäramts.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Anmeldeformular (PDF, 195.36 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hundewesen | 055 253 33 30 | ewd@bubikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Gesellschaft | 055 253 33 30 | gesellschaft@bubikon.ch |
Name | Beschreibung |
---|