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Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei uns zu melden (§21 Abs.1 HuG). Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unser Anmeldeformular oder kommen Sie am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. CHF 1 Mio. (§6 Abs. 1 HuG)
  • Heimtierausweis / Pass des Hundes
  • Kursbestätigungen (Welpenförderung / Junghundekurs / Erziehungskurs)

Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, erfassen wir Sie als Hundehalterin oder Hundehalter bei AMICUS, die nationale Datenbank für Hunde. Die Zugangsdaten erhalten Sie anschliessend per E-Mail oder per Post. Wenn Sie bereits einen Hund besitzen und bei AMICUS registriert sind, entfällt dieser Schritt.

Für die Registrierung Ihres Hundes bei der AMICUS Datenbank ist Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt zuständig. Ihre Personen-ID wird dafür zwingend benötigt, deshalb müssen Sie als Halterin/Halter bereits bei AMICUS erfasst sein.

Weitere Informationen finden Sie beim Veterinäramt des Kantons Zürich.

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