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Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, folgende Ereignisse innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden (§21 Abs. 2 HuG):

  • die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
  • den Tod des Hundes


Die Meldungen können persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per E-Mail gemacht werden. Zusätzlich müssen die Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden.

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