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Stromversorgung

Für die Stromversorgung auf dem Gemeindegebiet von Bubikon sind die "Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)" und die "Elektrizitätsgenossenschaft Bubikon" zuständig.


Wasserversorgung

Die Wasserversorgung in Bubikon wird von unserem Brunnenmeister sichergestellt.


Erdgasversorgung

Die Erdgasversorgung wird von den Gemeindewerken Rüti sichergestellt.


Energiemangellage – was macht die Gemeinde Bubikon?

Auch wenn der Frühling vor der Türe steht und sich die Energieversorgungslage entspannt hat, muss auch in den kommenden Wintern mit einer Energiemangellage gerechnet werden. Das Thema dürfte Europa, die Schweiz und damit auch die Gemeinden noch länger beschäftigen. Die Gemeinde Bubikon hat sich deshalb vertieft mit der Thematik auseinandergesetzt, entsprechende Vorbereitungen getroffen und Massnahmen für den Notfall definiert.

Energiesparen
Aufgrund der aktuellen Situation ist es wichtig, dass wir bereits heute keine wertvolle Energie verschwenden. Es ist dabei die Summe von kleinen Massnahmen, die einen grossen Unterschied macht. Zu diesem Thema hat der Bund viele sinnvolle Energiespartipps zusammengetragen und unter nicht-verschwenden veröffentlicht.

Auch die Gemeinde Bubikon hat sich mit dem Thema Energiesparen auseinandergesetzt und diverse Massnahmen umgesetzt.

Die einzelnen Sparmassnahmen wurden in der separaten Medienmitteilung vom
3. November 2022 detailliert aufgeführt.

Strom- und Gasmangellage
Zur Bewältigung einer allfälligen Strommangellage hat der Bundesrat folgenden Stufenplan vorgesehen:

1.   Sparappelle
2.   Verbrauchseinschränkungen (betroffen wären z.B. Schaufenster-, Reklame- und Festbeleuchtungen, Hallenbäder, Rolltreppen etc.)
3.   Stromkontingentierung (Grossverbraucher werden in ihrem Stromverbrauch eingeschränkt)
4.   Stromnetzabschaltungen (geplante und getaktete Stromunterbrüche;
entweder 4 h Unterbruch / 8 h Versorgung oder 4 h Unterbruch / 4 h Versorgung)

Die Analyse hat ergeben, dass die Gemeindeverwaltung und gemeindeeigenen Infrastrukturen mit solchen temporären Abschaltungen der Stromversorgung umgehen können. Eine offene Frage betrifft das Wiederhochfahren der Geräte, da dies nicht im entsprechenden Umfang getestet werden kann.

Beim Gas ist ein vergleichbares Vorgehen geplant. Der Bundesrat würde - wo möglich - das Umschalten von Gas auf Öl vorschreiben, Einschränkungen und Verbote erlassen und als letzte Möglichkeit Kontingentierungen anordnen. Da die Gemeinde nur für die Beheizung einzelner Liegenschaften Gas bezieht, ist sie von einer Gasmangellage nicht stark betroffen.

Ungeplante Stromunterbrüche
Eine Strommangellage birgt in erhöhtem Masse die Gefahr eines ungeplanten und überraschenden Stromunterbruchs (Blackout). Ein solcher kann sich wegen Schäden an der Verteilinfrastruktur, Netzüberlastungen oder technischen Störungen ereignen und einige Minuten, Stunden oder Tage dauern. Je nach Dauer und Ausmass können Stromunterbrüche grossen Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft haben.

Wie Sie sich auf einen längeren Stromunterbruch und eine Strommangellage vorbereiten können, entnehmen Sie dem Merkblatt Stromausfall des Kantons Zürich.

Notvorrat
Die Bevölkerung ist gut beraten, im Hinblick auf eine allfällige Notsituation generell einen Notvorrat zu halten.

Notfalltreffpunkte
Bei längeren Unterbrüchen der Stromversorgung mit undefiniertem Ende wird die Gemeinde die beiden Notfalltreffpunkte beim Schulhaus Geissberg in Wolfhausen und beim Singsaal Mittlistberg in Bubikon in Betrieb nehmen (wir haben Sie darüber mit einem Flyer Notfalltreffpunkt Bubikon/Wolfhausen informiert). Falls Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt ihre erste Anlaufstelle. Dort erhalten sie Hilfe und Informationen von der Gemeinde.

Gemeindedienstleistungen im Notfall
Nebst den Sparmassnahmen hat die Gemeinde auch geprüft, wie die Dienstleistungen der Gemeinde Bubikon im Notfall aufrechterhalten werden können. In den Räumlichkeiten der Wasserversorgung, die mit einem Notstromaggregat betrieben werden können, wird ein Notbüro eingerichtet. Ein entsprechendes Aggregat wurde beschafft. So kann die Gemeindeverwaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern in reduziertem Umfang für die wichtigsten Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Für wichtige Infrastrukturen, wie zum Beispiel die Kläranlagen, die Wasserversorgung und das Zentrum Sunnegarte, sind bereits Sicherungs- oder Überbrückungsmassnahmen beschlossen, eingeleitet oder realisiert worden. Der Betrieb der kritischen Infrastrukturen kann so, zumindest auf einem reduzierten Niveau, auch bei Abschaltung des Netzes gewährleistet werden. Um auf diesen Notfall möglichst gut vorbereitet zu sein, setzt die Gemeinde die erarbeiteten Vorkehrungen gemäss einer internen Checkliste laufend um.

Weiterführende Links:
Energieversorgung Kanton Zürich
Energiedashboard Schweiz