Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsident (Vorsitz), dem Gemeindeschreiber (Sekretariat) sowie aus mindestens 25 Mitgliedern, die für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt sind.
Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsident (Vorsitz), dem Gemeindeschreiber (Sekretariat) sowie aus mindestens 25 Mitgliedern, die für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt sind.