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Der Karton kann an den Sammeltagen gemäss Abfallkalender bis spätestens 07.00 Uhr bei den markierten Sammelpunkten (gelbe Ringe) bzw. Containerplätzen deponiert werden.

Der Karton muss gefaltet, gebündelt und verschnürt sein.

Diese Dienstleistung ist in der Kehrichtgrundgebühr enthalten.

Nicht in die Kartonsammlung gehören:

  • Styropor
  • Plastik
  • Tetrapackungen
  • Waschmittelboxen
  • kein verschmutzter Karton

Wichtig

Beschichteter Karton (Tetrapackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten und dergleichen) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diesen Karton mit dem Hauskehricht.

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Abfallentsorgung

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