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Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren.
Welche Formalitäten sind zu erledigen?

Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen von Einwohnerinnen und Einwohnern für die administrative Abwicklung der Bestattung zuständig. Ist ein Todesfall eingetreten, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 055 253 33 30 beim Bestattungsamt für eine Terminvereinbarung an (bei Todesfällen an normalen Wochenenden genügt es, am Montagmorgen anzurufen). Zudem sind folgende Schritte einzuleiten:

Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie einen Arzt. Bei Abwesenheit des Hausarztes kann der ärztliche Notfalldienst unter der Gratis-Telefonnummer 0800 33 66 55 kontaktiert werden. Der Arzt bescheinigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Todesfall im Spital oder Heim
Die zuständigen Stellen des Spitals oder Heimes erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird mit der schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesendet.

Meldung beim Bestattungsamt
Melden Sie den Todesfall bitte telefonisch dem Bestattungsamt und vereinbaren Sie einen Termin für das persönliche Bestattungsgespräch. Bringen Sie zum Bestattungsgespräch folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
  • schriftliche Willensäusserung des/der Verstorbenen bezüglich der Bestattung


Die Verstorbenen können vor der Bestattung auf dem Friedhof Bubikon aufgebahrt werden. Den Schlüssel für den Aufbahrungsraum erhalten Sie vom Bestattungsamt oder ausserhalb der Öffnungszeiten von der Bestattungsfirma Gerber in Lindau, Tel. 052 355 00 11. So ist jederzeit Zugang zur verstorbenen Person im Aufbahrungsraum möglich. Eine Aufbahrung ist vor einer Kremation auch im Krematorium in Rüti auf eigene Kosten möglich.

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Einbettungen und Überführungen zum Krematorium Rüti oder Friedhof Bubikon direkt bei der Bestattungsfirma Gerber, Lindau, Tel. 052 355 00 11, www.gerber-lindau.ch, in Auftrag gegeben werden. Deren Pikettdienst ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Bei Todesfällen an Feiertagen (bei mehr als zwei freien Arbeitstagen) richtet das Bestattungsamt Bubikon jeweils einen Pikettdienst ein. Unter der Hauptnummer der Gemeindeverwaltung (Tel. 055 253 33 30) erfahren Sie in diesen Fällen die notwendigen Details sowie Auskunft über die Pikettnummer der zuständigen Person des Bestattungsamtes.

Kontakt

Bestattungsamt
Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon
Tel. 055 253 33 30
bestattungsamt@bubikon.ch

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