Kopfzeile

Inhalt

31. Oktober 2025

Eröffnung der Vernehmlassung zur Parkierungsverordnung

Die Gemeinde Bubikon startet die Vernehmlassung zur Festsetzung einer Parkierungsverordnung. Bevölkerung, Parteien, das Gewerbe und die Kirchen sind herzlich eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern.

Die geltende Gebührenpflicht auf einigen öffentlichen Parkplätzen basiert heute auf einzelnen Gemeinderatsbeschlüssen. Gemäss Art. 12 Ziff. 4 der Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 sind die Grundsätze der Gebührenerhebung allerdings durch die Gemeindeversammlung festzusetzen. Um das Parkieren auf öffentlichem Grund zu regeln, braucht die Gemeinde Bubikon dazu eine kommunale Parkierungsverordnung.

Ziel der Parkierungsverordnung ist, die Bewirtschaftung des Parkraums im Sinne einer effizienten Raumnutzung sowie Lenkung der Verkehrsströme sicherzustellen. So werden in der Parkierungsverordnung die Parkierungszonen sowie die Grundsätze der Parkierungsdauer und Parkgebühren definiert. Im Weiteren wird darin die Abgabe von Parkkarten sowie die Vermietung von Parkplätzen zur privaten Nutzung verbindlich geregelt.

Neuauflage der Parkierungsverordnung

Nachdem die Stimmbevölkerung die Parkierungsverordnung an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 abgelehnt hatte, hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung der eingegangenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine überarbeitete Fassung zur erneuten öffentlichen Auflage erarbeitet.

Konkret wird in der Neuauflage auf die Einführung einer Gebührenpflicht beim Parkplatz Egelsee sowie bei den Parkplätzen auf der Sennweid- und Stationsstrasse verzichtet. Der Parkplatz beim Gemeindehaus/Friedhof soll seinerseits gebührenpflichtig werden, jedoch mit einer Gratisparkzeit von 2 Stunden. Damit sind sowohl Beerdigungen als auch Behördengänge bei der Gemeindeverwaltung ohne Entrichtung von Parkgebühren möglich. Weiter wurde auf die Ausweitung der Gebührenpflicht an Sonntagen verzichtet. Schliesslich werden die heute geltenden gebührenpflichtigen Parkierungszeiten nicht erweitert, sondern unverändert übernommen.

Die neuaufgelegte Parkierungsverordnung orientiert sich dementsprechend stark an den bestehenden Regelungen. Auch die heute geltenden Gebührenansätze – welche nachgeordnet durch den Gemeinderat festgesetzt werden – bleiben bis auf Weiteres unverändert.

Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Entwurf der Parkierungsverordnung an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und lädt die Bevölkerung sowie interessierte Kreise herzlich ein, sich zum Entwurf zu äussern.

Stellungnahmen sind bis spätestens am Montag, 1. Dezember 2025, an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Gesellschaft, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, oder per E-Mail an gesellschaft@bubikon.ch. Die Unterlagen stehen auf der Gemeinde-Homepage unter Neuigkeiten zur Verfügung: https://www.bubikon.ch/aktuellesinformationen.

Bubikon, 31. Oktober 2025

Die Medienmitteilung und weitere Informationen finden Sie unter Dokumente.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung vom 31. Oktober 2025 - Eröffnung der Vernehmlassung zur Parkierungsverordnung (PDF, 157.74 kB) Download 0 Medienmitteilung vom 31. Oktober 2025 - Eröffnung der Vernehmlassung zur Parkierungsverordnung
Parkierungsverordnung - Version Antrag an Gemeinde (PDF, 1.71 MB) Download 1 Parkierungsverordnung - Version Antrag an Gemeinde
Was ist neu - synoptische Darstellung (PDF, 97.79 kB) Download 2 Was ist neu - synoptische Darstellung