Das generelle Feuerverbot gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet von Bubikon/Wolfhausen und gilt bis auf weiteres! Es gilt für alle offenen Feuer - auch für Holz- oder Holzkohlegrills. Und es gilt auch für Feuerwerk (in Bubikon/Wolfhausen grundsätzlich verboten).
Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern (in Bubikon/Wolfhausen grundsätzlich verboten)
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4).
Im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag - den 1. August - und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation «Waldbrand» ein generelles Feuerwerksverbot geprüft.
Viele Felder sind abgeerntet, die Temperaturen bleiben weiterhin auf eher hohem Niveau und nach Regenfällen sieht es in nächster Zeit nicht aus. Das Gemeindepräsidium von Bubikon hat sich deshalb nach Abwägen der Fakten und Einschätzung der Feuerwehr entschlossen, ab Montag, 13. Juli 2026, ein generelles Feuerverbot und Feuerwerksverbot anzuordnen. Die Gemeinde Wald hat ein gleichlautendes, generelles Feuerverbot beschlossen. Voraussichtlich werden weitere Gemeinden im Bezirk Hinwil folgen.
Die Bevölkerung ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird. Die Wetteraussichten werden laufend beobachtet und gegebenenfalls wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.
Zugehörige Objekte
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| Präsidialverfügung - Generelles Feuerverbot - 20260710 (PDF, 176 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung - Generelles Feuerverbot - 20260710 |