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9. September 2022

Amtliche Publikation des Gemeinderates
(Publikationsfrist: 9. September 2022 - 16. September 2022)

Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 – 2026
2. Wahlgang / 1 Mitglied der evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Beim 1. Wahlgang vom 27. März 2022 haben sechs Kandidaten und Kandidatinnen das absolute Mehr erreicht. Für den siebten und noch freien Sitz wird daher ein zweiter Wahlgang für Sonntag, 27. November 2022 angeordnet. Dort ist das relative Mehr massgebend.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung Bubikon sowie gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung Bubikon werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der politischen Gemeinde Bubikon hat und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bubikon angehört, das 18. Altersjahr vollendet hat sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 16. September 2022 beim Gemeinderat Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, schriftlich zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, angegeben werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim der Bezirkskirchenpflege Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Bubikon,
Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Bubikon

Zugehörige Objekte

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