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4. Oktober 2022

Amtliche Publikation

Ersatzwahl Friedensrichterin bzw. Friedensrichter für die Amtsdauer 2021 – 2027 /
Publikation der definitiven Wahlvorschläge

Publikationsdatum: 4. Oktober 2022
Publikationsfrist: 4. Oktober 2022 – 10. Oktober 2022

Gestützt auf die Publikation vom 23. September 2022 sind für die Ersatzwahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters innert der festgesetzten Frist keine Änderungen an den Wahlvorschlägen mehr erfolgt und es erfolgt die Wahl an der Urne mit folgenden Kandidaten:

Name, Vorname

Jahrgang

Beruf

Wohnort

Partei

Neu/

bisher

Kessler Ronald

 

1971

Rechtsanwalt

Ritterhausweg 1
8608 Bubikon

FBV

Neu

Wiedmer Carol

1968

Anwältin und
Mediatorin

Stockenstrasse 8
8625 Gossau

Parteilos

Neu

Die Urnenwahl wird mit leerem Wahlzettel und Beiblatt am Sonntag, 27. November 2022 durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die wahlleitende Behörde
Gemeinderat Bubikon