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4. November 2022

Gemeindeversammlung

Politische Gemeinde Bubikon

Mittwoch, 7. Dezember 2022, 20.00 Uhr

Geissbergsaal, Schulhaus Geissberg, 8633 Wolfhausen

Einladung und Traktandenliste

Zur Behandlung gelangen die folgenden Geschäfte:

1.

Abnahme Budget 2023 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung)

2.

Festsetzung Steuerfuss 2023

3.

Zustimmung zur Übertragung der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV per 1. April 2023 an die SVA Zürich

4.

Beantwortung allfälliger Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

Aktenauflage

Die zur Behandlung bestimmten Anträge und die dazugehörigen Akten liegen ab Freitag, 4. November 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 55 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt werden oder von der Website heruntergeladen werden.

Stimmrecht

In der Gemeindeversammlung sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausge- schlossen sind, stimmberechtigt.

Anfragen nach § 17 GG

Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse der politischen Gemeinde Anfragen nach § 17 GG einreichen und deren Beantwortung in der Gemeinde-versammlung verlangen. Solche Anfragen sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten. An-fragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beant-wortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. Spätestens in der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Rechtsmittel

Gegen die Anordnung der Gemeindeversammlung und gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Der Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden sind (§ 21a Abs. 2 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich beizulegen.

Der Gemeinderat

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Budget-Gemeindeversammlung