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15. September 2023

Amtliche Publikation der Ergebnisse der Gemeindeversammlung
vom 13. September 2023

Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Bubikon haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September 2023 folgenden Beschluss gefasst:
 

Genehmigung der «Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen» (GebV) und Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2024.

 

Rechtsmittel

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung der politischen Rechte Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften der Gemeindeversammlung kann der Rekurs in Stimmrechtssachen nur dann erhoben werden, wenn die Verletzung bereits in der Gemeindeversammlung gerügt wurde.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen Rekurs gemäss § 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die Beschlüsse der Gemeindeversammlung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Rekurse sind schriftlich an den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 27. September 2023 abgenommen und am 29. September 2023 auf der Webseite der Gemeinde publiziert. Gegen Voranmeldung kann es auf der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) eingesehen werden.

 

Bubikon, 15. September 2023                                                                      Gemeinderat