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10. November 2023

Einladung zur Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2023

Die Stimmberechtigten werden herzlich zur Gemeindeversammlung am

Mittwoch, 13. Dezember 2023 um 19:30 Uhr, Turnhalle Geissberg, Schulstrasse, 8633 Wolfhausen eingeladen.

Der Gemeinderat offeriert ab 19 Uhr Glühwein und Grittibänze bis zum Versammlungsstart.

An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:

1.

Abnahme Budget 2024 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) und Festsetzung Steuerfuss 2024)

2.

Genehmigung eines Kredites von CHF 625'000 zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Projektwettbewerbs zur weiteren Entwicklung der Schul- und Sportinfrastruktur in Bubikon

3.1

Aufhebung des Kreditbeschlusses der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2017 für den Neubau eines Kreisels Dürntner-, Wändhüslen- und Höslistrasse und Genehmigung eines neuen Verpflichtungskredits (Bruttokredit) von CHF 2'625'750 für den Neubau eines Kreisels
Dürntner-, Wändhüslen- und Höslistrasse

3.2.

Zusätzlicher Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 150'000 für den Umbau des Kreuzungs-bereichs Hösli- und Sennweidstrasse. Sofern anhand eines Monitorings ein markanter und nicht mehr verträglicher Verkehrszuwachs des motorisierten Individualverkehrs festgestellt wird

4.

Beantwortung allfälliger Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 Gemeindegesetz (GG)

 

Die Akten liegen ab sofort zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus, 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen

Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:
Anfragen über Angelegenheiten von «allgemeinem» Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.

Der Gemeinderat
Bubikon, 10. November 2023

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