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10. Mai 2024

Einladung zur Gemeindeversammlung am 12. Juni 2024

Die Stimmberechtigten werden herzlich zur Gemeindeversammlung am
Mittwoch, 12. Juni 2024, 19:30 Uhr, im Geissbergsaal, Schulhaus Geissberg, 8633 Wolfhausen eingeladen

An der Gemeindeversammlung werden folgende Traktanden behandelt:

1. Abnahme Jahresrechnung 2023 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung samt Sonderrechnungen)

2. Einzelinitiative Judith Bucher "Verbot von lärmendem Feuerwerk"

3. Beantwortung allfälliger Anfragen von allgemeinem Interesse nach § 17 Gemeindegesetz

"Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Feuerwehr Bubikon noch eine Wurst vom Grill"

Die Akten liegen, zu den jeweils publizierten Öffnungszeiten, im Gemeindehaus (Schalter Präsidiales und Kultur) zur Einsicht auf. Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon 055 253 33 60 sowie per E-Mail (kanzlei@bubikon.ch) bestellt oder von der Website heruntergeladen werden.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Einladung zur Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen

Anfragen von "allgemeinem" Interesse nach § 17 GG:
Anfragen über Angelegenheiten von «allgemeinem» Interesse im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.

Der Gemeinderat
Bubikon, 10. Mai 2024

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