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4. Juni 2024

Anpassung Entschädigungsverordnung - Vollziehungsbestimmungen - Anpassung per 1. Juli 2024

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 63 vom 15. Mai 2024 folgende Artikel in der Vollziehungsbestimmungen zur Entschädigungsverordnung ergänzt:

Art. 1a                  Gemeindestundenlohn (neu)

Art. 7                    Sitzungsgelder, Taggelder, Aufträge (Ergänzung)

Art. 8                    Entschädigungen für Tätigkeiten ausserhalb der Gemeinde (Ergänzung)

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Die Vollziehungsbestimmungen (mit ergänztem Passus) liegen, während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf, oder kann von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

 

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Entschädigungsverordnung - Vollziehungsbestimmungen - Anpassungen per 1. Juli 2024 Download 0 Entschädigungsverordnung - Vollziehungsbestimmungen - Anpassungen per 1. Juli 2024
110.11Entschädigungsverordnung - revidiert am 15.05.2024 Download 1 110.11Entschädigungsverordnung - revidiert am 15.05.2024